Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Abschluss einer Blühpatenschaft zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb Reitmayer (Inhaber Franz und Margit Reitmayer St.Gallus Str. 30, 86459 Gessertshausen Ortsteil Deubach, nachfolgend genannt „Eigentümer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). 

2. Kunden und Paten 
Der Kunde hat die Möglichkeit eine oder mehrere Patenschaften für sich selbst oder für eine dritte Person abzuschließen (also die Patenschaft zu verschenken). In letzterem Fall sind Kunde und Pate verschiedene Personen. Wird die Patenschaft verschenkt, muss der Kunde seine Daten im Patenschaftsvertrag angeben und in der zutreffenden Spalte den Namen der beschenkten Person eintragen, auf die die Urkunde ausgestellt werden soll.

3. Anzahl und Zuweisung der Patenschaften 
Die Anzahl der Patenschaften ist auf die tatsächliche Fläche des Flurstücks begrenzt. Die Patenschaft bezieht sich symbolisch auf die angegebene Fläche. Diese wird nicht extra ausgewiesen, sondern ist Teil der Gesamtfläche. Der Eigentümer behält sich vor, auf ein größeres oder mehrere Flurstücke auszuweichen oder nur ein Teilstück der angegebenen Fläche im Rahmen der Patenschaft zu bewirtschaften.

4. Vertragslaufzeit 
Eine Patenschaft gilt auf den im Vertrag genannten Zeitraum. Dies bezieht sich auf den Zeitpunkt der Aussaat. Aufgrund von witterungs- und/oder betriebstechnischen Abläufen, kann es sein, dass sich der Saatzeitpunkt verschiebt. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unangetastet. Dem Eigentümer bleibt das Recht vorbehalten, einen Patenschaftsvertrag abzulehnen. Der geleistete Betrag wird dann auf das gleiche Konto zurückerstattet.

5. Anbaubedingungen für den Eigentümer 
Der Eigentümer verpflichtet sich, die im Patenschaftsvertrag angegebene Fläche tatsächlich an zu säen. Durch gute fachliche Praxis wird versucht, den bestmöglichen Ertrag der Blühfläche zu erreichen. Aufgrund von witterungsbedingten Problemen oder starker Verunkrautung, kann dieser Ertrag aber nicht garantiert werden.

6. Mittelverwendung
Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder, dienen in erster Linie der Vorbereitung, Ansaat und Erhaltung der Blühfläche. Zudem wird der finanzielle Ernteausfall dieser Fläche ersetzt. Falls weitere Gelder vorhanden sind, stehen diese dem Eigentümer zur freien Verfügung. Damit soll die Struktur des Betriebs im Nebenerwerb erhalten und auch weitere ökologische Projekte ermöglicht werden.

7. Zertifikat
Eine personalisierte Patenschaftsurkunde wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit ausgestellt.

8. Ausschluss von Ansprüchen
Weder für den Paten noch für den Kunden ergeben sich aus der Patenschaft Ansprüche an den landwirtschaftlichen Betrieb Reitmayer. Zudem bleiben die angebauten Pflanzen und die Fläche vollumfänglich Eigentum des Betriebs. 

Gessertshausen, den 17. Januar 2021